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Fachkräfte-Einwanderungsgesetz: Alles was Sie über die Neuerungen wissen müssen

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Anfang Juni 2019 wurde vom Deutschen Bundestag ein sogenanntes Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen, welches am 01. März 2020 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz zielt darauf ab, qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten die Einwanderung nach Deutschland zu erleichtern. Hintergrund ist der große Personalbedarf der deutschen Unternehmen bei einem gleichzeitig schrumpfenden Bewerbermarkt. Um diesen Schwund an Arbeitnehmern zu kompensieren, werden ausländische Hochschulabsolventen bzw. Personen mit qualifizierter Berufsausbildung benötigt. Die Bundesregierung erwartet jährlich etwa 25.000 zusätzliche ausländische Fachkräfte.

Welche Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gibt es?

Durch das Gesetz wird der Rahmen für qualifizierte Fachkräfte erweitert, die von außerhalb der EU nach Deutschland kommen.

Wen betreffen die Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes?

Wie der Name bereits vermuten lässt, kommt das Gesetz den Fachkräften zugute. Künftig gelten als Fachkraft alle Hochschulabsolventen und Personen mit  einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung.

Verpflichtende Anerkennung und Wegfall der Vorrangprüfung

Weiterhin ist eine Anerkennung zwingend notwendig, um einen Beruf ausüben zu können. Diese Anerkennungsverfahren können ab sofort vollständig im Inland durchgeführt werden, sofern es sich um Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit handelt.

Ebenfalls ändert sich mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes, dass Fachkräfte mit Arbeitsvertrag und Anerkennung nicht mehr auf eine sogenannte Vorrangprüfung angewiesen sind. Demnach entfällt die Feststellung seitens der Bundesagentur für Arbeit, ob stattdessen nicht ein einheimischer Bewerber oder eine qualifizierte Arbeitskraft aus der EU mit uneingeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, bevor eine Fachkraft aus einem Drittland eingestellt wird.

Lockerung und Wegfall von Hürden für Bewerber aus Drittstaaten

Eine weitere Änderung ist zudem, dass es Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung, die noch keinen Arbeitsvertrag haben, nun erlaubt ist, für eine befristete Zeit von 6 Monaten zur Jobsuche einzureisen. In dieser Zeit können Arbeitssuchende ein Praktikum absolvieren oder für maximal zehn Wochenstunden auf Probe arbeiten. Deutschkenntnisse auf B2-Niveau und die Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland werden hierbei vorausgesetzt. 

Mit Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes werden darüber hinaus auch die Möglichkeiten eines Aufenthalts bei Qualifizierungsmaßnahmen gelockert. Hinzu kommt ebenfalls, dass Verfahren für ausländische Fachkräfte beschleunigt und Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden auf Landesebene gebündelt werden sollen.

Welche Möglichkeiten bietet die Gesetzesänderung Fachkräften, die nach Deutschland kommen wollen?

Mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungetzes soll es ausländischen Bewerbern nun leichter fallen, in Deutschland Fuß zu fassen.

In welchen Bereichen herrscht Fachkräftemangel

Da sich der Fachkräftemangel besonders in der Pflege und im Bau bemerkbar macht, ist davon auszugehen, dass diese Bereiche besonders vom neuen Gesetz profitieren werden. Wer heutzutage beispielsweise versucht, in Großstädten einen Handwerker zu bekommen, der weiß wahrscheinlich, wie schwierig und frustrierend diese Suche sein kann.

Der Fachkräftemangel erstreckt sich aber auch über die MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik). Besonders IT-Spezialisten sind begehrt, weshalb es mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eine Sonderregelung gibt: IT-Spezialisten dürfen auch ohne Ausbildung nach Deutschland einreisen, solange diese nachweisen können, im Ausland bereits mehrere Jahre in der Branche gearbeitet zu haben.

Wie Sie als Arbeitgeber ebenfalls profitieren können

Für Sie als Arbeitgeber bringt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz natürlich auch Vorteile mit sich, da sich Ihr Akquiseprozess vereinfachen wird. Wenn Sie beispielsweise ausländische Developer oder Mediziner einstellen möchten, so lassen sich diese nun mit einem geringeren Aufwand nach Deutschland in Ihr Unternehmen holen.

Natürlich berücksichtigen auch wir von MoBerries das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz und helfen Ihnen wie gewohnt dabei, schnellstmöglich die talentiertesten und fähigsten Mitarbeiter für Ihr Unternehmen zu finden. Unpassende Bewerber werden vorab gefiltert und so sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch bares Geld. 

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