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Leitfaden für die deutsche Arbeitserlaubnis und die Blaue Karte EU

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Die EU-Blue-Card / Blaue Karte EU wurde ursprünglich 2012 von Deutschland eingeführt, um das Defizit qualifizierter Arbeitskräfte in ausgewählten Berufsgruppen auszugleichen, indem Bürokratie abgebaut und die Einwanderung für Nicht-EU-Bürger erleichtert wird. Sie wird oft mit der US-Green Card verglichen, die einen ähnlichen Zweck in den Vereinigten Staaten der USA erfüllt. Da die EU-Blue-Card / Blaue Karte EU jedoch einen Hochschulabschluss voraussetzt, können Fachkräfte, die beispielsweise einen Intensivkurs durchlaufen haben oder einen Abschluss in einem nicht verwandten Fach besitzen, diese nicht beantragen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, bietet Deutschland den Betroffenen eine ähnliche Option an, welche keinen Abschluss erfordert, aber dennoch die Vorteile einer Blue-Card bietet: Die Deutsche Arbeitserlaubnis. 

Erfahre alles, was Du über die EU-Blue-Card / Blaue Karte EU und die deutsche Arbeitserlaubnis wissen musst in unserem Leitfaden!

EU-Blue-Card / Blaue Karte EU

Die EU-Blue-Card / Blaue Karte EU ist eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis sowie ein Visum, das für alle EU-Mitgliedsstaaten gilt. Qualifizierte Nicht-EU-Bürger, die im Besitz einer Blue-Card sind, haben das Recht, sich in allen EU-Mitgliedsstaaten aufzuhalten und dort zu arbeiten. 

  • Eine Blue Card kostet 100 Euro, wobei die Gebühr für die Verlängerung je nach Zeitraum zwischen 93 und 96 Euro liegt. 
  • Sie wird zunächst für die Dauer des Arbeitsvertrages plus drei Monate gewährt, oder maximal 4 Jahre, wenn der Vertrag unbefristet ist.
  • Die Blue Card ist in allen europäischen Mitgliedsstaaten mit Ausnahme von Dänemark, Irland und Großbritanien gültig. 
  • Der Hauptvorteil der Blue Card ist der Zugang zu den gleichen sozialen Programmen wie die Staatsbürger des Landes, einschließlich Bildung, Gesundheitsversorgung und Reisen.

Wer kann eine Blue-Card beantragen? 

Es gibt 7 Kategorien, für die man sich bewerben kann: Hochqualifizierte oder qualifizierte Arbeitskräfte, Forscher, Studenten, Auszubildende, Saisonarbeiter, innerbetriebliche Versetzungen, Selbständige/Unternehmer. Je nach Kategorie sind die Anforderungen unterschiedlich, da zum Beispiel Studenten nicht die gleichen Kriterien wie Unternehmer erfüllen müssen. Es gibt jedoch grundlegende Anforderungen, die allgemein anwendbar sind:

Voraussetzungen für eine EU-Blue-Card / Blaue Karte EU: 
  • Ein Hochschulabschluss (Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bietet die Datenbank "Anabin" an, mit welcher man überprüfen kann, ob ein Abschluss den entsprechenden höheren beruflichen Qualifikationen entspricht)
  • Ein gültiger Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine hochqualifizierte Beschäftigung mit einer Dauer von mindestens 1 Jahr
  • für reglementierte Berufe: Dokumente, die belegen, dass die nationalen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind (z.B. Lizenzen, Zertifikate oder eine Registrierung)
  • für nicht regulierte Berufe: Dokumente, die belegen, dass die entsprechenden höheren beruflichen Qualifikationen erfüllt sind (z.B. Erfahrung, Ausbildung oder Fähigkeiten) 
  • Ein Mindestgehalt, das höher ist als der Schwellenwert in dem betreffenden Mitgliedstaat (mehr Informationen hierzu im Folgenden)
  • Nachweis einer Krankenversicherung oder Nachweis der Beantragung einer solchen 
  • Einen gültigen Reisepass

Wie viel muss man verdienen? 

Das Bruttojahresgehalt muss gleich oder höher sein als der vom betreffenden Mitgliedsstaat festgelegte relevante mindestschwellenwert. Im Allgemeinen muss es das 1,5-fache des Durchschnittsgehalts im jeweiligen Staat betragen. Für Deutschland beträgt das festgelegte Mindestgehalt im Jahr 2021 56.800 EUR (Brutto). Für Berufe mit vielen offenen Stellen können auch niedrigere Schwelle festgelegt werden.

Berufe in Deutschland mit einem niedrigeren Schwellenwert (44.304 EUR) 
  • Fachleute aus den Bereichen Physik, Mathematik und Ingenieurwissenschaften 
  • Fachleute der Informations- und Kommunikationstechnologie 
  • Datenbank- und Netzwerk-Experten

Wie steht es mit der Familie?

Nicht-EU-Bürger, die mit einer EU-Blue-Card / Blaue Karte EU in Deutschland leben, können ihren Ehepartner oder eingetragenen Partner und unverheiratete minderjährige Kinder ohne weitere Einschränkungen mitbringen. In manchen Fällen muss der Ehegatte oder eingetragene Partner jedoch einen Integrationskurs besuchen.

Reisen und Umzüge mit einer Blue-Card

Menschen im Besitz einer EU-Blue-Card / Blaue Karte EU dürfen bis zu einem Jahr in Länder außerhalb der EU reisen, ohne ihre Genehmigung zu verlieren. Innerhalb der EU (einschließlich der Länder innerhalb des Schengen-Abkommens) können sie innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen, 90 Tage lang frei als Tourist reisen. 

Inhaber, die sich seit mehr als 18 Monaten in dem Land, von dem sie die Karte erhalten haben, aufhalten, können in andere Länder innerhalb der EU ziehen und dort eine neue Blue Card beantragen. 

Hinweis: Zeitspannen die außerhalb Deutschlands (aus Reisegründen jeglicher Art) verbracht werden, werden bei Anträgen auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung nicht angerechnet.

Umwandlung der EU-Blue-Card in eine Daueraufenthaltsgenehmigung

Nach einem Zeitraum von 33 Monaten können Personen die im Besitz einer EU-Blue-Card / Blaue Karte EU eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten. Wenn sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 oder höher nachweisen können, kann die Frist auf 21 Monate verkürzt werden. 

Hinweis: Zeitspannen die außerhalb Deutschlands (aus Reisegründen jeglicher Art) verbracht werden, werden bei Anträgen auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung nicht angerechnet.

Deutsche Arbeitserlaubnis

Die meisten Menschen wissen von der oben genannten EU-Blue-Card / Blaue Karte EU. Da die EU-Blue-Card / Blaue Karte EU jedoch einen Hochschulabschluss voraussetzt, können Fachkräfte, die beispielsweise einen Intensivkurs durchlaufen haben oder einen Abschluss in einem nicht verwandten Fach besitzen, diese nicht beantragen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, bietet Deutschland den Betroffenen eine ähnliche Option an, welche keinen Abschluss erfordert, aber dennoch die Vorteile einer Blue-Card bietet: Die Deutsche Arbeitserlaubnis. 

  • Sie wird in der Regel für die Dauer des Arbeitsvertrages oder maximal für etwa 4 Jahre gewährt, wenn der Vertrag unbefristet ist.
  • Arbeitsgenehmigungen aus anderen EU-Ländern sind in Deutschland nicht gültig und vice versa.

Wer kann eine Arbeitserlaubnis beantragen? 

Die deutsche Arbeitserlaubnis bietet die gleichen Arbeitsrechte wie eine Blue Card, ohne das Erfordernis eines Hochschulabschlusses. Wenn das Gehalt innerhalb der durchschnittlichen Spanne der betroffenen Position liegt und der Arbeitgeber begründen kann, warum er jenen Kandidaten über einen privilegierten Bewerber (d.h. Deutsche, EU-Bürger, Bürger der EWR-Staaten) eingestellt hat, kommt man für ein Arbeitsvisum in Frage. 

Das Visum der Kategorie D (Einreisevisum) 

Berufstätige aus Ländern außerhalb der EU (sowie Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands und der Vereinigten Staaten von Amerika) müssen vor der Einreise nach Deutschland ein Einreisevisum beantragen. Dieses wird in der Regel von der deutschen Botschaft im Herkunfts-/Aufenthaltsland ausgestellt. Es ermöglicht den Arbeitsantritt unmittelbar nach der Ankunft in Deutschland und ist 3 bis 6 Monate gültig. Nach der Ankunft kann das Visum vom Typ D in eine dauerhafte Arbeitserlaubnis umgewandelt werden. 

Voraussetzungen für ein Visum der Kategorie D (Einreisevisum): 
  • Ein gültiger Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot 
  • Es stehen keine privilegierten Mitarbeiter (d.h. Deutsche, EU-Bürger, Bürger von EWR-Staaten) für die Stelle zur Verfügung
  • Keine nachteiligen Folgen für den Arbeitsmarkt durch die Beschäftigung von ausländischem Personal
  • Der ausländische Arbeitnehmer wird nicht zu ungünstigeren Bedingungen beschäftigt, als sie für vergleichbare deutsche Arbeitnehmer gelten
  • Kosten: 75 EUR

Die Aufenthaltserlaubnis 

Bei der Ankunft in Deutschland ist es wichtig, die Adresse bei den deutschen Behörden anzumelden und eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen. Beides muss nachgewiesen werden, um eine Aufenthalts- und anschließend eine Arbeitsgenehmigung zu beantragen, bevor das D-Typ-Visum abläuft.  Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des Arbeitsvertrages ausgestellt oder für maximal etwa 4 Jahre, wenn der Vertrag unbefristet ist. 

Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel an den Arbeitgeber gebunden, d.h. beim Wechsel des Arbeitsplatzes muss eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt werden.

Die ZAV

Für die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) zuständig. Sie ist Teil der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitgeber in Deutschland bei der Besetzung ihrer freien Stellen unterstützt und zugewanderte Arbeitnehmer in den deutschen Arbeitsmarkt integriert. In einigen Fällen müssen man vor dem Termin bei der Botschaft eine Vorabgenehmigung durchlaufen, die ebenfalls von der ZAV überwacht wird.  

Erforderliche Dokumente für die Vorab-Genehmigung: 
  • Unterzeichneter Arbeitsvertrag
  • Ausgefülltes Formular: Stellenbeschreibung
  • Qualifikationsnachweis in Form eines Universitätsabschlusses oder einschlägiger Berufserfahrung 
  • Begründungsschreiben des Unternehmens, in dem erklärt wird, warum Du der beste Kandidat für die Stelle bist
  • Ausgefülltes Formular: Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung

Wie steht es mit der Familie?

Nicht-EU-Bürger, die mit einer deutschen Arbeitserlaubnis in Deutschland leben, können ihren Ehegatten oder eingetragenen Partner sowie unverheiratete minderjährige Kinder mitbringen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: 

Bedingungen für die Mitnahme von Familienangehörigen:  

  • Der Ehegatte oder eingetragene Partner muss Deutschkenntnisse auf mindestens A1-Niveau nachweisen (ausgenommen sind Bürger aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika)
  • Der Inhaber der ursprünglichen Arbeitserlaubnis muss ein ausreichendes Einkommen und eine Anmeldung in einer Wohnung nachweisen, die groß genug ist, um alle einwandernden Familienmitglieder zu beherbergen.

Umwandlung der Arbeitserlaubnis in eine Blue Card oder eine Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung

Wenn sich seit Erhalt der deutschen Arbeitserlaubnis Dein Gehalt erhöht hat, Dir dein Hochschulabschluss offiziell anerkannt wurde oder Du dein Hochschulstudium abgeschlossen hast besteht die Chance, dass Du nun Anspruch auf eine EU-Blue-Card / Karte Blau EU hast. 

Hinweis: Die beiden Hauptvorteile einer Blue Card gegenüber der Arbeitserlaubnis sind eine leichtere Familienzusammenführung und ein schnellerer Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Deine Familie bereits bei Dir ist (oder Du nicht planst weitere Familie nach Deutschland zu holen) und Du seit mehr als 2 Jahren im Besitz der Arbeitserlaubnis bist, rechtfertigen die Vorteile einer Blue Card nicht den bürokratischen Prozess.

Unbefristeter Aufenthalt: 

Nach 5 ununterbrochenen Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (einschließlich einer Arbeitserlaubnis) kannst Du eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Ist man im Besitz eines deutschen Hochschulabschlusses oder der EU-Blue-Card, kann diese Frist auch kürzer ausfallen. 

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