Ein Arbeitsvisum wird von einer Regierung ausgestellt und es erlaubt einer Person, in einem bestimmten Land zu arbeiten. Um in Deutschland arbeiten zu können, benötigen Sie entweder eine Arbeits- oder eine Aufenthaltserlaubnis und ein Arbeitsvisum. Nicht jeder ist visumspflichtig, aber jeder ist aufenthalts- bzw. arbeitserlaubnispflichtig.
Nachfolgend sind die einzelnen Länder und ihre jeweiligen Visabestimmungen aufgeführt:
Um zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach Deutschland einzureisen, benötigen Personen aus der EU/dem EWR, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island kein Arbeitsvisum, sondern müssen lediglich nach ihrer Ankunft ihren Wohnsitz in Deutschland anmelden. Personen aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland oder den USA müssen bei der Einreise nach Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, brauchen jedoch kein Arbeitsvisum oder ein Stellenangebot vor der Einreise. Personen aus anderen Ländern müssen sowohl ein Arbeitsvisum/Stellenangebot als auch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Um Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erhalten, benötigen diese Personen eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit (BA), welche intern von der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat in ihrem Heimatland oder der örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland erteilt wird.
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Arbeitsvisa, die je nach Art der Arbeit, Dauer und Zweck erteilt werden. Diese Arten von deutschen Visen gibt es, befristete Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, die Blaue Karte EU und die unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis.
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Visum in Deutschland
Befristete Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken
Um eine Arbeit in Deutschland aufzunehmen, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit. Dieses Dokument wird Ihnen erteilt, wenn Sie eine Stelle gefunden und ein Angebot erhalten haben. Ohne diese Erlaubnis dürfen Sie in Deutschland keiner Arbeit nachgehen. Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine Beschäftigungszulassung der Bundesagentur für Arbeit (BA) einholen. Die Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis hängt von dem Zeitraum Ihres Arbeitsvertrags ab. Wenn Ihr Vertrag beispielsweise 2 Jahre gültig ist, gilt auch Ihre Aufenthaltserlaubnis 2 Jahre. Sie können Ihre Erlaubnis jedoch immer wieder verlängern, solange sich Ihre Beschäftigungssituation nicht verändert.
Ausländische Hochschulabsolventen, die im Ausland leben und über einen deutschen oder einen ausländischen Hochschulabschluss verfügen, der einem deutschen Hochschulabschluss entspricht, können nach Deutschland einreisen, um hier eine Arbeitsstelle zu suchen, auch wenn sie keinen Arbeitsvertrag vorweisen können. Um ein Visum zu erhalten, das bis zu sechs Monate gültig ist, müssen sie jedoch nachweisen, dass sie in Deutschland für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Mehr Informationen findest du im Kapitel Visum für Arbeitssuchende.
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Die Blaue Karte EU
Die Blaue Karte ist eine spezielle Aufenthaltserlaubnis, die nur für hochqualifizierte Einwanderer aus Nicht-EU-Staaten zur Verfügung steht. Um für die Blaue Karte EU in Frage zu kommen, müssen Sie über einen Hochschulabschluss wie Bachelor oder Master verfügen und ein jährliches Mindestbruttogehalt von 58.400€ erzielen. Wenn Sie in einem Mangelberuf wie Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik, Technik oder Medizin arbeiten, müssen Sie ein Mindestbruttogehalt von 45.552€ verdienen.
Die Karte ist vier Jahre gültig und nach 33 Monaten können Sie eine ständige Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz behalten.
Tipp
Wenn Sie Ihre Deutschkenntnisse nachweisen, können Sie nach 21 Monaten Ihre Niederlassungserlaubnis beantragen.
Unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis oder auch unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis genannt, ermöglicht es Ihnen, sich unbegrenzt in Deutschland aufzuhalten. Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie jedoch mindestens 5 Jahre in einem von der Bundesagentur für Arbeit (BA) zugelassenen Beruf gearbeitet haben und fortgeschrittene Deutschkenntnisse nachweisen.
Arbeitsvisum
Um ein Arbeitsvisum für Deutschland zu beantragen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden.
Für die Beantragung eines kurzfristigen deutschen Schengen-Visums sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Ihr Reisepass
- Ein ausgefülltes Visumantragsformular
- Persönliche Erklärung – Das ist ein von den deutschen Behörden in Ihrem Wohnsitzland ausgestelltes Formular, das Sie unterschreiben müssen.
- Zwei biometrische Passfotos, die innerhalb der letzten 3 Monaten aufgenommen wurden.
- Flugticket
- Unterkunftsnachweis
- Motivationsschreiben
- Personenstandsnachweis – Dies kann eine Heiratsurkunde, Geburtsurkunde von Kindern, Sterbeurkunde des Ehepartners usw. sein.
- Ein unterschriebener Arbeitsvertrag Ihres zukünftigen Arbeitgebers.
- Bescheinigung über die gesetzliche Krankenversicherung von einem deutschen Arbeitgeber, gültig ab Einstellungsdatum.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Antragsteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um sich während seines Aufenthalts in Deutschland selbst zu versorgen (mindestens 45€ pro Tag für die Dauer des Aufenthalts). Dies kann durch den Nachweis von Einkünften oder Vermögenswerten belegt werden.
Dauer und Kosten eines Arbeitsvisums
Der Antrag auf ein Arbeitsvisum in Deutschland ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Vorbereitung und Planung erfordert. Es wird daher empfohlen, sich frühzeitig über die notwendigen Anforderungen und Formalitäten zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Dauer der Bearbeitung des Arbeitsvisums variiert je nach Auslastung der zuständigen Botschaft oder des Konsulats zum Zeitpunkt des Antrags. Es kann jedoch zwischen einem und drei Monaten dauern.
TIPP Box: Es ist wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitungszeit unvorhersehbar ist. Ihr zukünftiger Arbeitgeber in Deutschland sollte sich darauf einstellen, dass Sie nicht unmittelbar nach Erhalt eines Arbeitsangebots mit der Arbeit beginnen können.
Das Arbeitsvisum ist so lange gültig, wie der Arbeitsvertrag läuft.
Die Gebühr für das Arbeitsvisum beträgt insgesamt 75 €. Es kann jedoch je nach Situation oder Herkunftsland Abweichungen geben, daher ist es ratsam, sich vor Antragstellung bei der deutschen Botschaft in Ihrem Land zu informieren. Beachten Sie, dass die Gebühr nicht erstattet wird, falls Ihr Antrag abgelehnt wird.
Auch interessant: Visum für Arbeitssuchende
Ob Sie ein Visum zur Arbeitssuche benötigen oder nicht, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Personen aus EU-Ländern, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz können ohne Visum nach Deutschland einreisen, um eine Arbeit zu suchen. Einwohner von Australien, Neuseeland, Südkorea, Israel, Japan, Kanada und den USA sind ebenfalls von der Visumpflicht befreit, müssen sich jedoch nach ihrer Ankunft in Deutschland für eine Aufenthaltserlaubnis registrieren.
Einwohner aller anderen Länder benötigen ein Arbeitsvisum, um nach Deutschland zu reisen und eine Arbeit zu suchen.
Was sind die Zulassungskriterien für ein Visum für Arbeitssuchende?
Um sich für das Arbeitsvisum in Deutschland zu bewerben, müssen Bewerber folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
- Ein Bachelor- oder Masterabschluss einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger ausländischer Abschluss ist erforderlich
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung sind erforderlich
- Einen Nachweis darüber, dass Sie für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland Ihre Kosten decken können.
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